Selbstverteidigung und Notwehrrecht

Die Fähigkeit, sich mittels Selbstverteidigungstechniken wehren zu können, bedarf auch des Wissens, welche Rechte mir das Gesetz gibt. Ich muss aber auch wissen, welche Pflichten mir der Gesetzgeber auferlegt.
Zunächst aber beginne ich mit der Grundlage, auf die der §32 StGB bzw. §227 BGB beruhen: Dem Grundgesetz. Unsere "Verfassung" garantiert jedem Bürger unveräußerliche Grundrechte. Diese Grundrechte gehören zu den Rechtsgütern. Zum besseren Verständnis führe ich zwei Grundrechte auf:

  • Das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung
  • Das Recht auf die Unversehrtheit des Körpers

Der Bürger hat das uneingeschränkte Recht, nach seinem Gutdünken zu handeln und sich zu verwirklichen. Dieses Recht wird jedoch eingeschränkt, wenn es die Grundrechte der Anderen berührt.

Unsere prähistorischen Vorfahren - ganz gleich wo sie lebten - mußten Gewandtheit und Kräfte entwickeln, um Nahrung zu erjagen und sich gegen Angreifer zu wehren. Zur leichteren Nahrungsbeschaffung und besseren Verteidigung wurden Waffen erfunden. Doch selbst nach Beherrschung dieser Waffen hat man nie aufgehört, Geist und Körper zu trainieren: Es entstanden Spiele, Wettkämpfe, teilweise in Form von religiösen Riten, in denen immer wieder versucht wurde, Geist und Körper zu noch höheren Leistungen zu befähigen.